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Solaranlage auf dem BrienzerseeZu hohe Hürden: Projekt wird nicht weiterverfolgt

Die von den IBI geplante Solaranlage auf dem Brienzersee: Das Projekt wird zumindest vorerst nicht weiterverfolgt.

Auf fünf Prozent der Fläche des Brienzersees könnten rund 100 Gigawattstunden Solarstrom erzeugt werden, sagte Helmut Perreten, Geschäftsführer der Industriellen Betriebe Interlaken (IBI), an einem öffentlichen Abend der Gemeinde Interlaken. Dies war im August letzten Jahres. Perreten löste mit dieser Ankündigung einer vertieften Prüfung dieser Idee im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Erstaunen bei der Zuhörerschaft aus.

Rechtsgutachten liegt vor

Ob eine Realisierung auch rechtlich möglich ist und ob eine solche Anlage überhaupt bewilligungsfähig wäre, sei nun vom Kanton Bern mit einem Rechtsgutachten geprüft worden, teilte das Interlakner Energieunternehmen am Dienstag mit. Dieses Gutachten zeige nun, «dass eine Realisierung gemäss der heutigen Gesetzgebung zwar nicht unmöglich, die  Hürden aber sehr hoch sind.»

Die von den IBI geplante Solaranlage auf dem Brienzersee. Vorerst kein Thema mehr.

Die beauftragte Firma «sieht keine klaren No-gos aus den fraglichen Rechtsgebieten», teilten die IBI mit,  welche die Anlagen verunmöglichen würden, solange diese nicht in Biotopen oder Vogelreservaten gebaut oder  die Ufervegetation beeinträchtigen würden.«

Gesetzesanforderungen erfüllen

Klar sei jedoch, dass für ein Fotovoltaik-Kraftwerk auf dem See vorgängig ein  Richt- und Nutzungsplanungsverfahren durchzuführen ist. Die Ausscheidung einer Sondernutzungszone müsse  dabei den Anforderungen des Raumplanungsgesetzes genügen und die Frage nach der Standortgebundenheit  beantworten.

Ebenso grosse Herausforderungen gebe es beim Eingriff in das Landschaftsbild und bei der  Beeinträchtigung anderer Nutzungen auf dem See, beispielsweise der Schifffahrt, der Fischerei oder auch der  Freizeitnutzung.

Erfolg nur über Politik

Privatwirtschaftliche Interessen wie die vorliegende Projektidee würden wohl kaum ausreichen, um diese Hürden zu  überwinden, kommen die IBI zum Schluss. Erfolgschancen seien somit faktisch nur über den politischen Weg möglich, so wie dies auch beim  dringlichen Bundesbeschluss für die Alpinen Solaranlagen (Solarexpress) geschah. Wolle man die Hürden für die Errichtung schwimmender Solaranlagen auf natürlichen Seen herabsetzen, bedürfte das  einer Anpassung im Bundesrecht, insbesondere im Raumplanungsgesetz. 

Werden die IBI das Projekt weiterverfolgen? 

Die IBI würden das Projekt aufgrund der Erkenntnisse aus dem Gutachten nicht weiterverfolgen. Die  unternehmerischen Risiken und die fehlende Planungssicherheit seien derzeit noch zu grosse Hürden. Sollten sich  die Rahmenbedingungen verändern, sei die Wiederaufnahme des Projekts jedoch nicht ausgeschlossen. 

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PD/hau