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Wappenschutzgesetz des BundesHockey-Nationalteam fehlt Bewilligung für Schweizer Wappen

Das Kreuz auf der Brust: Coach Patrick Fischer (vorne) und seine Spieler Denis Malgin, Nico Hischier und Tobias Geisser, im März 2023.

Das Schweizer Wappen ist als Qualitätssymbol weit über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt. Die kommerzielle Nutzung ist allerdings durch das Wappenschutzgesetz seit 2017 streng geregelt. Jetzt berichtet der «Blick»: Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) liegt deswegen auch mit dem Schweizer Eishockey-Nationalteam im Clinch.

Konkret hätte die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) eine Ausnahmebewilligung bis Ende 2018 beantragen müssen, um weiter das Wappen auf dem Dress verwenden zu dürfen. Ein solcher Antrag ging aber nicht fristgerecht ein. Darum fehlt jetzt die behördliche Lizenz zur Nutzung des Wappens, moniert der Bund.

Das Wappenschutzgesetz untersagt es, ohne Lizenz das Wappen für geschäftliche Zwecke zu benutzen. Kantons- und Gemeindewappen dürfen ebenfalls nur von Behörden verwendet werden.

«Der Amtsschimmel muss hier im Zaum gehalten werden»

Der Fall nimmt darum einen grösseren Umweg über die Politik: «Wir sind seit 2018 mit den höchsten Stellen in Kontakt, dabei wurde uns mehrmals Unterstützung zugesichert», wird der CEO des Schweizer Eishockeyverbands, Patrick Bloch, zitiert. «Die nötige Gesetzesänderung kann nur über die beiden Kammern umgesetzt werden, deshalb haben wir den Kontakt mit dem Vorsitzenden der parlamentarischen Gruppe Sport gesucht.»

Tatsächlich wurde sowohl im National- als auch im Ständerat mit breiter Unterstützung je ein entsprechender Vorstoss von Matthias Aebischer (SP) respektive Damian Müller (FDP) eingereicht. «Der Amtsschimmel muss hier im Zaum gehalten werden», findet Aebischer. «Es muss doch selbstverständlich sein, dass Schweizer Nationalteams das Schweizer Wappen nutzen können, noch vor irgendwelchen Firmen.» Wenn hier eine Gesetzeslücke bestehe, müsse sie geschlossen werden.